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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kinderflohmarkt Wechselland

§ 1 Geltungsbereich & Veranstalter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer (nachfolgend „Aussteller“ genannt) des Kinderflohmarktes, veranstaltet durch Hoamatg´fühl Wechselland, Haideggendorf 18, 8243 Pinggau (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Mit der Anmeldung und Buchung eines Standplatzes erkennt der Aussteller diese AGB verbindlich an.

§ 2 Zulassung & Warenangebot
  1. Der Flohmarkt ist ein reiner Privatflohmarkt für Baby-, Kinder- und Jugendliche-Artikel (z. B. Kleidung, Spielzeug, Bücher, Kinderwagen).

  2. Der Verkauf von gewerblicher Neuware, Kriegsspielzeug, jugendgefährdenden Medien sowie Lebensmitteln ist strengstens untersagt.

§ 3 Anmeldung & Vertragsabschluss
  1. Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite mit dem Link zur Buchungsapp.

  2. Der Vertrag über den Standplatz kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) durch den Veranstalter zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.

§ 4 Standgebühren & Zahlungsbedingungen
  1. Die Standgebühr beträgt 10 Euro pro Tisch. Die maximale Standbreite beträgt pro Tisch 2 Meter.

  2. Die Gebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigung auf das angegebene Konto
    "Hoamatgfühl Wechselland" AT37 2081 5000 4400 5460 mit dem Vermerk Kinderflohmarkt [Datum] - Vorname und Zuname zu überweisen. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, kann der Platz neu vergeben werden.

§ 5 Rücktritt & Stornierung
  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Ausstellers ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die Standgebühr nicht erstattet.

  2. Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder extremen Witterungsbedingungen abgesagt werden müssen, erstattet der Veranstalter die Standgebühr. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6 Aufbau, Durchführung & Abbau
  1. Der Aufbau ist am Veranstaltungstag ab 7 Uhr möglich. Der Standplatz muss bis spätestens 7:30 Uhr eingenommen werden, andernfalls verfällt der Anspruch.

  2. Der Flohmarkt endet um 12 Uhr. Ein vorzeitiger Abbau ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

  3. Wichtig: Tische und Sitzgelegenheiten werden vom Veranstalter gestellt. Kleiderständer sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Ein Ausstellungsplatz für die Flohmarktware umfasst einen Festzelttisch und eine Festzeltbank. Sitzgelegenheit besteht aus einer Festzeltbank welche eventuell im Innenbereich (insbesonderes im Saal) mit anderen Ausstellern geteilt werden muss.

§ 7 Sauberkeit & Müllentsorgung
  1. Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz sauber zu hinterlassen, Tische und Bänke zusammenzulegen und auf die dafür vorgesehenen Paletten auf der Terrasse zu legen.

  2. Sämtlicher Müll, Verpackungen sowie nicht verkaufte Waren müssen vom Aussteller wieder mitgenommen und eigenständig entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 50 Euro erhoben.

§ 8 Haftungsausschluss
  1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl der vom Aussteller eingebrachten Waren oder Gegenstände.

  2. Der Aussteller haftet für alle Schäden an der Halle/dem Gelände, den geliehenen Gegenständen oder gegenüber Dritten, die durch ihn, seine Standbetreuer oder seine Aufbauten verursacht werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

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